DATENSCHUTZ
Klicken Sie hier für nähere Informationen zu diesem Thema
Einführung des "Bestellerprinzips" zum 1. Juni 2015
Der Grundgedanke des Bestellerprinzips ist, dass künftig derjenige die Provision bezahlt, der den Makler beauftragt. Der Gesetzgeber erwartet hierdurch eine Entlastung der Mieter, insbesondere in Ballungszentren. Vermieter werden sich daher künftig genauer überlegen, ob Sie einen Makler einschalten und bereit sind, ein Maklerhonorar zu bezahlen.
Fakt ist jedoch, dass viele Vermieter überrascht sein werden, wie hoch der zeitliche Aufwand, wie schwierig die fachlich richtige Auswahl eines Mieters, die Beantwortung von Mietrechtsfragen und die kompetente Verwendung von Mietverträgen ist. Der Vermieter wird merken, dass zur Vermarktung seiner wertvollen Immobilie mehr gehört, als nur eine Online-Anzeige zu schalten. Nach Erhebungen sagen schon heute über 70 Prozent aller Eigentümer, dass sie professionelle Unterstützung bei der Vermarktung unbedingt benötigen und hierfür auch gerne ein Maklerhonorar - das im Übrigen steuerlich absetzbar ist - zu bezahlen.
Dabei legen Eigentümer Wert auf eine schnelle professionelle Vermarktung und wollen den richtigen Mieter ohne Aufwand finden. Diesen Mehrwert bietet die Beauftragung eines Profis - wie IMMOMONTI - die mit ihrem ausgezeichneten Dienstleistungsportfolio eine professionelle Abwicklung und Qualität sichert. Es lohnt sich also einen Makler einzuschalten, wenn Sie als Vermieter an einer raschen Vermarktung interessiert sind!
Sprechen Sie uns an - wir hören gerne von Ihnen!
Widerrufsrecht
Mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Wir stellen uns diesem Prozess, um Sie als Kunden bestmöglich zu informieren. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei den Unternehmen. Wir sind bemüht diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten. Sie sehen, dass wir unsere Kunden nicht mit zusätzlichen Modalitäten ärgern möchten, sondern aktiv informieren. Damit wir sofort für Sie tätig werden können, also Ihnen Unterlagen zusenden oder einen zeitnahen Besichtigungstermin vereinbaren, benötigen wir Ihre Zustimmung. Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zuschicken und den Maklervertrag somit ausführen? Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht. Wie bisher müssen Sie natürlich nur etwas bezahlen, wenn es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt. Entscheiden Sie sich letztlich gegen das angebotene Objekt, wird natürlich auch keine Provision fällig. Unerheblich, ob Sie die Information nun im Internet anfordern oder persönlich bei uns abholen, wir hoffen, dass Sie mit unseren Angeboten Ihren Immobilienträumen ein Stück näher kommen."
Wir sind gerne für Sie tätig und freuen uns auf Ihre Nachricht.
IMMOMONTI Michael Neumann